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Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen des Schul- und Schulaufsichtsdienstes (AV Lehrerbeurteilung - AV LB) vom 3. Juni 2005 werden mit Wirkung vom 1.8.2008 geändert.

Es gilt ein neues Merkblatt für die Vergabe des Themas der schriftlichen Prüfungsarbeit.

Mit Rundschreiben Nr. 16 /2007 gibt die Senatsverwaltung einzelne Punkte zur Umsetzung des Sofortprogramms zur Entbürokratisierung bekannt. Es sind im Detail wichtige, aber ganz unterschiedlichen Bezugsfeldern zugehörige Informationen (z.B. Genehmigung von Auslandsfahrten, Notensprünge, Vergleichsarbeiten).

Das Schulgesetz, die Grundschulverordnung und die Sekundarstufe I-Verordnung sind aktualisiert worden. Sie lauten nun: Schulgesetz für das Land Berlin vom 26.1.2004, zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 11.7.2006; Grundschulverordnung vom 19.1.2005, geändert durch Verordnung vom 25.9.2006; Sekundarstufe I-Verordnung vom 19.1.2005, geändert durch Verordnung vom 28.6.2007.
Die aktuelle Fassung (Stand September 2010) kann bei der Senatsbildungsverwaltung heruntergeladen werden.

Mit Anschreiben vom 8.11.2007 wurde die Ausführungsvorschrift zu Veranstaltungen in der Schule vom 25.10.2007 bekannt gemacht. Darin sind die Durchführung von Projekttage, Wandertagen und Schülerfahrten geregelt. Es wird darauf verwiesen, daß damit eine Reihe von anderen Bestimmungen hinfällig wird, z.B. die AV Projekttage oder die AV Schülerfahrten. In der Anlage eines Informationsschreibens von SenBildWiss vom 24.1.2008 zu den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen in der Schule finden sich diverse Formulare für die Durchführung von Veranstaltungen.

Mit Datum vom 28.11.2007 erschien ein Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit dem Gesamtverzeichnis der Vorschriften und Rundschreiben für den Bereich Schule. Dies stellt eine wertvolle, überaus informative Quelle dar!

Vom 12.10.2007 resultiert die Ausführungsvorschrift über die Durchführung von Betriebsprakta im Rahmen des Unterrichts an den Schulen der Sekundarstufe I (AV Betriebspraktika).

Mit Rundschreiben Nr. 17/2007 vom 19.9.2007 wird ein "indikatorenorientiertes Zeugnis für die Schulanfangsphase" vorgestellt. Im Anschreiben vom 6.2.2008 wird dies als Alternative zur verbalen Beurteilung in den Jahrgangsstufen 3 und 4 angeboten. Das Muster im Anhang zeigt gleichzeitig eine Möglichkeit, wie man an Lernstandserhebungen herangehen kann.

Mit Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 4/2008 wird über Regelungen bei langfristigen Beurlaubungen während des Besuchs der Sekundarstufe I für einen Auslandsaufenthalt mit verpflichtendem Schulbesuch informiert.

Das "Handbuch Vorbereitungsdienst"  (Stand Dezember 2008, Druckfassung) liegt vor und kann über die Seminare eingesehen werden.

Der Entwurf für die "Zweite Verordnung zur Änderung lehrerbildungsrechtlicher Vorschriften" ist in Umlauf. Darin wird insbesondere die Verkürzung der Ausbildungszeit für die Lehreranwärter auf ein Jahr thematisiert. Sie ist ab dem 13.3.2009 in Kraft.

Mit Datum vom 9.12.2008 wurde die Neufassung der Ausführungsvorschriften über die Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulpflicht) ausgeteilt.

Am 13.3.2009 tritt die Zweite Verordnung zur Änderung lehrerbildungsrechtlicher Vorschriften in Kraft.

Die Verordnung zur Änderung der Sonderpädagogikverordnung und der Grundschulverordnung vom 23.6.2009 (GVBl. S. 309) liegt vor.

Mit Datum vom 24.8.2009 wurde die Aktualisierung der Notfallpläne für die Berliner Schulen veröffentlicht (Handlungsanleitung bei Amoklauf und Amokdrohung).

Für den Umgang mit der Schweinegrippe -für uns besonders wichtig in Fällen von Schwangerschaft und bevorstehender Prüfung - liegen schriftliche Hinweise zum Umgang mit der Gefährdung in den Schulen aus.

Das Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vom 25.1.2010 (GVBl. S. 14) sowie durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Vorschriften vom 25.1.2010 (GVBl. S. 22) liegt vor.

Die Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-VO) vom 31.3.2010 liegt vor. Sie tritt am 1.8.2010 in Kraft.

Die Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften für bilingualen Unterricht an weiterführenden allgemein bildenden Schulen  (AV bilingualer Unterricht) liegt vor.

Die Neufassung der AV Zeugnisse vom 26.8.2010 liegt vor.

Die neue Verordnung über den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter und die Zweite Staatsprüfung (VO Vorbereitungsdienst) liegt als Entwurf vor.

Es gibt ein Merkblatt für Schulen zum Thema "Beschulung von Neuzugängen ohne Deutschkenntnisse" (Stand 4.7.2011); Hrsg. SenBildWiss (sehr informativ).

Es liegt eine Neufassung der AV Prüfungen vor. Sie ist seit dem 1.8.2011 in Kraft.

Ab Einstellungstermin Februar 2012 gilt die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung.





 
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